Alles was Recht ist auf dem Stand-Up-Paddle-Board

SUP Ratgeber

Kaum ein Gewässer scheint zu klein, um als Verkehrsweg für sogenanntes Stehpaddeln genutzt zu werden. Die farbenfrohen Boards sind mittlerweile überall zu sehen und beleben das Strandbild ebenso wie die städtischen Flussläufe oder ländlich gelegene Seen. Doch ist der Gleichgewichtssport uneingeschränkt erlaubt oder musst Du Dich dabei an bestimmte Regeln halten? Mach Dich schlau und prüfe, ob Dein Stand Up Paddle Board und Deine Gewohnheiten den Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen:

Gut für alle – und damit auch für Dich

Rein technisch gesehen ist Dein SUP-Board ein Paddelboot und bildet damit eine Sonderform der Ruderboote. Die wiederum zählen zu den sogenannten Kleinstfahrzeugen der Wasserstraßen, denn sie werden von Muskelkraft betrieben und sind weniger als 20 Meter lang.

Verkürzt ausgedrückt, stehst Du als Stand-Up-Paddler*in am Anfang einer langen Reihe von Wasserfahrzeug-Führer*innen. Sie alle müssen sich an bestimmte Regeln halten, damit das gemeinsame Nutzen von Gewässern funktioniert. Größere und Stärkere sind angehalten, auf Schwächere Rücksicht zu nehmen, umgekehrt dürfen Kleine ihre mächtigeren Kollegen nicht reizen.

Regelungen in allen Bereichen

Um diesen Grundsatz zu realisieren existiert eine Reihe von Vorschriften und Verboten. Einige davon betreffen alle Wasserfahrzeuge, andere vor allem Dich und Dein Board und manche kannst Du getrost vergessen, weil sie für Stand-Up-Paddler*innen irrelevant sind.

Detaillierte Einblicke gewähren die

  • VDWS – SUP im wasserverkehrsrechtlichen Gefüge
  • Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See, auch Kollisionsverhütungsregeln (KVR) genannt
  • 7 goldenen SUP-Regeln des Deutschen Kanu-Verbandes (DKV)
  • Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“, herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Links zu den Vorschriften, Ordnungen und Gesetzen sowie ein paar interessanten Ausarbeitungen findest du ganz unten unter weiterführende Links.

Ergänzend, aber auch darüber hinaus gehend können

  • Bund
  • Bundesländer
  • Landkreise
  • Kommunen
  • Privatpersonen

jeweils eigene Nutzungs- und Befahr-Regeln erlassen.

Um Dir den Aufwand des Lesens zu ersparen und Dir einen Überblick zu bieten, habe ich die wichtigsten Facts zum Stand-Up-Paddle gesichtet, verschlankt und alphabetisch sortiert:

Von A wie absolut verboten bis Z wie zeitweise erlaubt – Das ABC der SUP-Regeln

Alkohol

Die Promille-Grenze und die Strafen für das Übertreten sind in jedem Land der Welt anders geregelt. Während Britinnen selbst mit 0,8 noch ans Steuer dürfen, gilt in weiten Teilen des restlichen Europas die 0,5-Regel. Für das Führen von Wasserfahrzeugen empfehle ich Dir das Gleiche wie beim führen von anderen Fahrzeugen: Don’t drink and drive!

Ausweichen

Auf Gewässern bewegen sich wind-, muskel- und maschinenbetriebene Fahrzeuge. Prinzipiell müssen diejenigen ausweichen, die einfacher zu manövrieren sind. Diesem Grundsatz folgend haben Segler Vorrang vor Ruderern und Ruderer Vorrang vor Motorbooten.

Doch Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Fahrzeuge mit Tiefgang oder Fischfang-Vorrichtungen sowie Fahrgastschiffe und Fähren gelten als manövrierbehindert. Als Stand-Up-Paddler*in bist Du ziemlich flexibel und musst nahezu allen ausweichen; nur bei manövrierfähigen Motorbooten darfst Du „auf Kurs“ bleiben. Im Übrigen gilt auf vielen Gewässern das Rechtsfahr-Gebot.

Befahren

Als Variante des Ruder-Sports folgt Stand-Up-Paddeling den Reglementierungen von Kajak- und Kanu-Fahrer*innen. Selbst wenn Texte oder Bilder nicht ausdrücklich auf SUP-Boards verweisen, musst Du Dich an ihre Aussage halten. Das heißt: ein Wasserverkehrs-Zeichen, das Kajak- oder Kanu-Fahrer*innen bestimmte Verhaltensweisen auferlegt, gilt auch für Dich – ganz gleich, ob darauf zusätzlich ein Stand-Up-Paddler oder SUP-Board zu sehen ist.

Binnengewässer/Binnensee

Seen gehören quasi zur Grundausstattung beim Stand-Up-Paddling, denn die meisten Nutzer*innen lernen ihr Board auf einem Binnengewässer zu beherrschen. Sofern keine speziellen oder generellen Verbote bestehen und der See weder im Naturschutzgebiet noch auf Privatgrund liegt, darfst Du ihn in der inneren Uferzone befahren. Neben einer geeigneten Ausrüstung solltest Du unbedingt auf das Wetter achten, denn es stellt eine der größten Gefahren auf Seen dar.

Corona

Maßnahmen, die zur Eindämmung der derzeit grassierenden Covid-19-Pandemie ergriffen werden, gelten selbstverständlich auch auf dem SUP-Board. Hat eine Gemeinde, ein Landkreis, ein Bundesland oder gar die ganze Republik ein Strand-, Bade- oder Wasserfahr-Verbot erlassen, musst Du Dich im Interesse aller daran halten.

Dunkelheit

Nach offizieller Definition herrscht eine Stunde nach Sonnenuntergang Nacht. Von diesem Moment an müssen auch Klein- und Kleinstfahrzeuge beleuchtet sein. Vorgeschrieben ist eine weiße Rundumlampe ohne Blinkeffekte oder sonstige Signalwirkung. Da ein SUP-Board keine Befestigungsvorrichtung für Lichter besitzt, darfst Du bei Nacht oder bei anderen schlechten Sichtverhältnissen nicht mehr damit fahren.

Fitness

Eine der größten Gefahren für andere Wassersportler*innen bzw. Wasserweg-Nutzer*innen sind Stand-Up-Paddler*innen, die ihre Fitness überschätzen. Das Führen des Boards kann sehr kräftezehrend sein – umso mehr, wenn Du längere Strecken zurücklegst oder gegen Wind und Wellen arbeiten musst. Prinzipiell ist es erforderlich, dass Du schwimmen kannst und bei Stürzen ins Wasser nicht gleich panisch wirst.

Flüsse

Das Befahren von Fließgewässern erfordert Übung und eine spezielle SUP-Ausrüstung. Lass Dich bei Deinen ersten Fluss-Touren begleiten oder beginne derartige Ausflüge mit einem entsprechend ausgerichteten SUP-Kurs.

Führerschein

Ob es gut oder schlecht ist, ist wohl Ermessensfrage – und liegt an den SUP-Boarder*innen selbst. Zur Ausübung des Sports ist kein Führerschein nötig. Auf Wunsch kannst Du jedoch eine entsprechende Lizenz erwerben, um Dich zum Beispiel an Ausleih-Stationen oder gegenüber der Wasserschutz-Polizei auszuweisen und Deine Kenntnisse zu bestätigen.

Hafen

Es ist Dir vermutlich klar, dennoch soll es nicht unerwähnt bleiben: das Stand-Up-Paddeling in Hafenanlagen oder Hafenbecken ist gefährlich. Zum einen verkehren hier viele Fahrzeuge in alle Richtungen; zum anderen ist es eng. Oft herrschen innerhalb der Anlagen auch andere Wasser- und Bodenverhältnisse. In vielen Häfen wurde das Stehpaddeln bereits verboten; anderenfalls solltest Du besser darauf verzichten.

Hilfe

Es bedarf wohl keiner gesonderten Erwähnung, dass gegenseitige Hilfe selbstverständlich ist. Das gilt ganz besonders für Fälle von Seenot – ganz gleich, ob das hilfebedürftige Fahrzeug bzw. sein Fahrer/seine Fahrerin zur gleichen Gruppe gehört wie Du. Natürlich sind Deine Möglichkeiten auf einem SUP-Board eingeschränkt – doch Beistand leistest Du bereits, indem Du andere Wassersportler über ein Problem oder einen Unfall informierst.

Kennzeichnung

Als Kleinstfahrzeug ist Dein SUP-Board von der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht befreit; d.h. Du musst es nirgendwo melden und nicht erfassen lassen. In manchen Gegenden bzw. auf bestimmten Gewässern ist es dennoch vorgeschrieben, den Namen und die Adresse des Eigentümers bzw. Halters anzugeben. Deshalb Informiere Dich immer bevor Du ein neues Revier befährst ob es dort nötig ist.

Eine entsprechende Beschriftung birgt auch persönliche Vorteile – zum Beispiel, wenn Du Dein Board versehentlich stehen lässt oder es im Wasser verlierst. Des Weiteren stellen Beschriftungen einen gewissen Diebstahl-Schutz dar – und nicht zuletzt identifiziert Dich die Namens- und Adress-Angabe im Falle eines Unglücks.

Leash/Leine

Für die Verwendung dieses Hilfsmittels gibt es keine Vorschriften. Es empfiehlt sich aber dennoch; insbesondere, wenn Du im Meer paddelst. Grund dafür ist, dass Du Dein Board bei Stürzen unwillkürlich von Dir wegstößt.

Das leichte Material macht es zum Spielball von Wind und Wellen – und es mit dem Paddel in der Hand wieder „einzufangen“ kann sehr schwierig werden. Eine passende Leine beugt dem kräftezehrenden Haschmich vor. Hier kannst du nachlesen worauf du bei der Befestigung der Leash achten musst.

Meer

Stand-Up-Paddeling im Meer setzt Erfahrung voraus und ähnelt mehr dem verwandten Wellenreiten. Zudem erfordert es ein anderes Board und eine variierte Fußstellung. Abgesehen davon birgt SUP im Meer ganz spezielle Gefahren: Strömungen/rip currents treten nicht nur im offenen Wasser, sondern auch in der Nähe von Buhnen auf. Halte Dich von diesen Einrichtungen fern und bitte immer einen Profi oder Local um Tipps zum SUP im Meer.

Naturschutz

Manche Gewässer liegen vollständig oder teilweise in Naturschutzgebieten. Um negative Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt zu vermeiden, gelten hier eingeschränkte oder spezielle Befahr-Regeln, die bis zum vollständigen Befahr-Verbot reichen können. Bitte beachte, dass solche Vorschriften im Laufe des Jahres variieren können.

So ist es durchaus möglich, dass ein Gewässer oder Gewässerabschnitt nur zu bestimmten Terminen gesperrt wird – zum Beispiel, weil ansässige Tierarten brüten, gesetzt haben oder feststehende Flug- und Wechselzeiten haben.

Offene See

Abgesehen davon, dass Du selbst nicht so weit fahren darfst: In der sogenannten Offenen See ist Stand-Up-Paddeling selbstverständlich absolut verboten! Komm gar nicht erst auf die Idee, Dich von Bord eines Schiffes zu Wasser zu lassen.

Privat

Grundstücksbesitzer*innen dürfen die Nutzung eingebundener Gewässer mit Auflagen versehen, einschränken oder sogar ganz verbieten. Prinzipiell aber gilt für nicht umzäunte oder nicht gekennzeichnete Privatgewässer ein allgemeines Nutzungsrecht. Ist das Baden, Surfen oder Bootfahren nicht ausdrücklich verboten, darfst Du Dein SUP-Board einsetzen. Achte jedoch auch hier auf eventuelle Hinweisschilder für Kanu- und Kajak-Fahrer*innen.

Qualität

Umwelteinflüsse wie anhaltende Hitze, Smog, Trockenheit oder ins Wasser gelangte Chemikalien können das fein ausbalancierte Milieu eines Sees oder Flusses aus dem Gleichgewicht bringen. Gewinnt eine Tier- oder Pflanzenart bzw. ein Bestandteil des Bodens Oberhand „kippt“ das Gewässer.

Für gewöhnlich kannst Du solche Veränderungen mit allen Sinnen wahrnehmen: Das Wasser zeigt eine ungewöhnliche Farbe, riecht unangenehm oder fühlt sich schmierig an. In einer solchen Umgebung solltest Du auf Stand-Up-Paddeling verzichten. Schlagen die Medien den alljährlichen Blaualgen-Alarm, sind Sportarten mit direktem Kontakt zum nassen Element ohnehin verboten.

Rettungsmittel/Rettungsweste

Als Sonderform des Paddelboots gilt Dein SUP-Board als „wettkampftaugliches Wassersportgerät“. Derartige Fahrzeuge sind mit einer Schwimmhilfe ausreichend gegen Notfälle gewappnet. Eine solche stellen Rettungswesten der Norm SN EN 393:1994 oder SN EN ISO 12402-5:2006 dar. Ihre Größe muss den Körpermaßen der zu rettenden Person (also Dir) entsprechen und einen Mindestauftrieb von 50 Newton gewährleisten.

Bewegst Du Dich mit Deinem Board in den Uferzonen von Binnenseen, brauchst Du keine Rettungsweste mitführen. Keine Belastung und nie verkehrt ist eine Signalpfeife, die Du auch bei plötzlich schlechter Sicht einsetzen kannst.

Schifffahrt/Schifffahrtsstraßen

Auf manchen Gewässern besteht ein „erhöhtes Verkehrsaufkommen“ – weil sie wichtige Verbindungen darstellen oder dem Güter- und Personentransport dienen. Die damit beauftragten Schiffe haben immer Vorrang. Im Interesse aller solltest Du das Befahren solcher Straßen meiden – auch wenn es nicht ausdrücklich gefordert ist.

Sicherheit

Viele Befahr-Verbote haben den einfachen Grund, Dich und andere Wassersportler zu schützen. Vor allem auf sogenannten Schifffahrtsstraßen ist Dein SUP-Board „fehl am Platze“ auch wenn es nicht verboten ist solltest Du diese reservierten Wege meiden.

Aber auch Baustellen-Bereiche oder gefährliche Gewässer-Passagen wie Wasserfälle, Wehranlagen oder Kraftwerke können mit Verboten belegt werden. Darüber hinaus geben militärische Übungen oder Einsätze einen Grund, (vorübergehende) Einschränkungen zu verhängen.

Uferzone

Kaum ein Begriff ist so schwammig wie dieser. Kein Wunder, denn auch bei „ruhiger See“ ist Wasser immer in Bewegung. Zudem definieren verschiedene Fachrichtungen den Begriff ganz unterschiedlich.

Als Nutzer*in eines Wasserfahrzeugs gilt für Dich die nautische Interpretation: Zwischen Dir, Deinem Board und dem Ufer dürfen nicht mehr als 150 Meter Wasserfläche liegen. Dieser Bereich gilt als innere Uferzone, in dem sich Schwimmer mit Luftmatratzen und Ruder- oder Paddelboote frei bewegen dürfenohne Rettungsmittel mitführen zu müssen.

Verbot

Das Verbot, Gewässer mit SUP-Boards zu befahren, kann verschiedene Ausprägungen haben. Die wichtigsten und bekanntesten sind:

  • Dauerhaftes bzw. ganzjähriges Verbot: Hier ist die Bezeichnung Programm. Die Gründe für ein solches Verbot sind verschieden; spielen aber keine Rolle – Du musst Dich in jedem Fall daran halten.
  • Freiwilliges Verbot: Das klingt fast ein wenig absurd; kommt aber häufiger vor als Du denkst. Freiwillige Verbote sind Empfehlungen und daher nicht zwingend. In der Regel dienen sie dem Schutz empfindlicher, aber noch nicht gefährdeter Öko-Systeme.
  • Kontingentierung: Dieses sperrige Wort bedeutet nichts anderes als Zuteilung. Ein solches Verbot kann zur Anwendung kommen, um Gewässer vor übermäßigem Zulauf zu schützen. So gibt es an besonders beliebten Badeseen oder Surfstränden Tages-, Wochen- oder Monatskontingente. Um in ihren Genuss zu kommen, musst Du Dich bei der für das Gewässer zuständigen Stelle registrieren lassen – und Dich selbstverständlich an Dein Nutzungs-Kontingent halten.
  • Vorübergehendes Verbot: Eine zeitlich begrenzte Nutzung bzw. ein zeitlich begrenztes Verbot wird häufig aus Gründen des Naturschutzes ausgesprochen (siehe dort). Es kann aber auch wegen vorübergehendem Wassermangel bestehen oder seine Ursache in generellen Pegel-Schwankungen haben. Corona-bedingte Einschränkungen gehören ebenfalls zu den vorübergehenden Verboten.

Wehranlagen

Alle Jahre wieder verunglücken Wassersportler, die sich zu dicht am Sog einer Wehranlage bewegen. Dein SUP-Board ist um einiges leichter und wackliger als ein Paddel- oder Ruderboot. Doch auch ohne diesen Aspekt ist das Befahren von Wehranlagen diskussionsunwürdig. Schon die Annäherung ist lebensgefährlich und deswegen ausnahmslos verboten. Punkt.

Wetter

Die Witterung ist eine stark unterschätzte Gefahrenquelle beim SUP. Schnelle Wetterwechsel, auffrischender Wind, heranziehende Gewitter oder Nebel(bänke) sind die größten Übel. Mach Dich zu Beginn Deiner Tour kundig und achte zwischendurch immer wieder auf „himmlische Zeichen“. Vorrang vor Deinen eigenen Beobachtungen haben die Ansagen des Unwetterwarndienstes oder der Küstenwache.

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Sabine Petersen
    20. Juni 2022 15:45

    Hallo, Sie haben das Thema sehr gut geschildert. Ihre Ausdrucksweise dürfte für jeden verständlich sein. Schade nur, dass all die SUP Fahrer bei uns in Wassersleben an der Ostsee, direkt zur dänischen Grenze, all dies so gar nicht beherzigen. Im Gegenteil. Unser Segelboot, 9m lang, liegt in einem kleinen privaten Yachthafen, der sehr flache Sandbänke hat. Das rangieren dort ist nicht leicht, wenn man in seine Box möchte . Für die SUP Fahrer ist unser Hafen eine interessante Abwechslung. Zu Hauf fahren sie zum großen Ärgernis aller Bootsbesitzer zwischen Stegen und Booten und besonders in und vor der kleinen Hafeneinfahrt umher. Das ergibt täglich gefährliche Situationen, denn oft bemerken die Paddler und SUP Fahrer die großen Schiffe gar nicht. Leider fehlen noch Schilder, die das befahren unseres Privat Hafens verbieten. Schade, dass all die meist freundlichen Belehrungen und mündlichen Hinweise nichts nützen.

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