Zulassung für E-Skateboards/Longboards in Deutschland: die rechtliche Lage 2022

Longboard-Ratgeber

Fahrzeuge und Sportgeräte mit Elektromotor haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. So wie das E-Bike haben auch E-Skateboards und E-Longboards in Deutschland viele Fans. Doch leider hat es der Gesetzgeber bis heute versäumt, das Zulassungsrecht für Elektrokleinstfahrzeuge zu überarbeiten. E-Skateboards kommen darin nämlich bislang nicht vor.

Wie also sieht die rechtliche Lage 2022 aus? Sind E-Boards in Deutschland erlaubt und wenn ja wo darf man damit fahren? Wir wagen außerdem eine Prognose für die Zukunft. Erfahre hier alles Wichtige, was Du zum Thema E-Board, Zulassung und Versicherung wissen musst.

Aktuelle Angebote und mehr Infos zu den E-Boards findest die hier: Kennst Du die neusten E-Longboards? (boardbude.de)

Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge und was sie genau für E-Skateboards bedeutet

Seit dem 14.6.2019 gibt es in Deutschland eine Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV – BGBl. Teil I 2019 Nr. 21). Elektrofahrzeuge können nach dieser Verordnung eine Zulassung erhalten.
Das Problem für E-Skateboards liegt jedoch im Detail. Nach dem Gesetz müssen Elektrokleinstfahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:

  • eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • eine Lenk- oder Haltestange
  • eine Leistungsbegrenzung auf 500 W bzw. 1400 W für selbstbalancierende Fahrzeuge
  • eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis
  • gültige Versicherungsplakette
  • verkehrssicherheitsrechtliche Anforderungen wie direkte Steuerung über einen Lenker, Blinker, Klingel, Licht und Bremse

Warum fallen E-Skateboards nicht unter diese Verordnung?

E-Skateboards und E-Longboards fallen aus mehreren Gründen nicht unter die Verordnung. Der naheliegendste ist, dass sie Geschwindigkeiten von über 20 km/h erreichen können. Außerdem fehlt die im Gesetz vorgeschriebene Lenk- oder Haltestange. Skateboards sind auch nicht über einen Lenker steuerbar.
E-Boards sind aktuell (2022) nicht in den deutschen Verkehrsvorschriften definiert. Sie können daher auch nicht zugelassen werden und dürfen demnach nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Was bedeutet das konkret?

Konkret bedeutet das, dass Du mit einem E-Board nicht am Straßenverkehr teilnehmen darfst. Du darfst damit also nicht auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen fahren.

Wo darf ich mit einem E-Skateboard fahren?

Da Du mit dem E- Board nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen darfst, kannst Du es ausschließlich in abgegrenzten, nicht-öffentlichen (also privaten) Bereichen fahren. Das hört sich danach an, dass Du mit dem Skateboard nur in Deiner eigenen Wohnung oder auf der Terrasse fahren darfst. Aber glücklicherweise ist es nicht ganz so dramatisch. Denn es gibt doch einige Orte, an denen Du das E-Board ganz legal fahren kannst.
Dazu gehören große Privatgrundstücke wie zum Beispiel abgesperrte Privatgelände oder Firmengelände ebenso, wie die beliebten Bikeparks. In einigen Skateparks darfst Du inzwischen mit einem E-Skateboard fahren. Erkunde Dich aber vorab, ob das möglich ist, denn die Betreiber können frei entscheiden, ob sie E-Boards zulassen oder nicht.

Welche Strafen drohen bei einer Missachtung des Gesetzes?

Da die Benutzung von E-Boards im Straßenverkehr in Deutschland nicht erlaubt ist, musst Du leider mit Strafen rechnen, wenn Du es dennoch tust. Besonders hoch fallen die Strafen aus, wenn Du einen Unfall verursacht. Aber auch sonst musst Du mit empfindlichen Strafen wie beispielsweise einem Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) und einem Bußgeld rechnen. Dieses Bußgeld kann 70 Euro oder mehr betragen.
Falls Du einen Unfall verursachen solltest, wird es aus anderen Gründen richtig teuer, denn da E-Boards nicht zugelassen werden können, unterliegen sie auch nicht dem Versicherungsrecht.

Das Problem mit der Versicherung bei E-Boards

Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist in Deutschland verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt Schäden, die beispielsweise bei einem Unfall entstehen. Dazu gehören Sachschäden ebenso, wie Personenschäden und Vermögensschäden. Für E-Boards gibt es derzeit keine Haftpflichtversicherung und auch keine Kfz-Versicherung.
Auch die Privathaftpflichtversicherung ist für E-Boards leider nicht zuständig, da sie rechtlich nicht als Sportgeräte gelten. Für diese gilt nämlich eine Obergrenze von 6 km/h.
Selbst wenn Du also eine private Haftpflichtversicherung hast, musst Du im Falle eines Schadens leider selbst bezahlen.

Wie ist die rechtliche Lage für E-Skateboards in anderen Ländern?

In vielen Ländern sind E-Boards inzwischen zugelassen. In Finnland beispielsweise sind sie schon seit 2016 mit E-Bikes gleichgestellt. Auch in Belgien und Frankreich sind sie zugelassen. Wenn Du wissen möchtest, in welchen Ländern Du mit einem E-Board am Straßenverkehr teilnehmen möchtest, hilft Dir diese Seite weiter. https://www.ridefatdaddy.com/are-electric-skateboards-legal-in-your-country-check-with-our-list/

Ein Ausblick in die Zukunft: Wann werden E-Boards auch in Deutschland legal?

Schon Anfang 2019 hat die Bundesregierung Änderungen im Verkehrsrecht versprochen, die auch E-Skateboards mit einbeziehen sollen. Seitdem warten sowohl die Kunden als auch Hersteller auf eine Gesetzesänderung. Der Bundesverband für Elektro Kleinstfahrzeuge e.V. (Electric Empire) rechnet frühestens 2023 mit einer verkehrsrechtlichen Regelung.
Auch wenn es noch etwas dauert, sind die Prognosen also positiv. Der Verband geht davon aus, dass E-Boards auch in Deutschland in Zukunft eine Zulassung erhalten werden.

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Anton Schneider
    19. Juni 2022 13:56

    Gut zu wissen, wie die Lage für E-Boards dieses Jahr aussieht. Es ist wohl wahr, dass sie derzeit einen Boom erleben. Ich bin gespannt, wie sich das noch weiter entwickeln wird

    Antworten

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